Oberbauchchirurgie

Operationen an den Gallenwegen und der Gallenblase

Der häufigste Grund für eine Entfernung der Gallenblase sind Gallenblasensteine. Diese sind bei vielen Menschen im Ultraschall nachweisbar und in den meisten Fällen nicht behandlungsbedürftig. Eine Operation wird empfohlen, wenn:

  • die Gallensteine Koliken verursachen
  • einmal eine Bauchspeicheldrüsenentzündung infolge eines Steinabgangs aufgetreten ist
  • große Steine mit einem Durchmesser > 3 cm vorliegen
  • eine Gallenblasenentzündung besteht
  • ein Gallenblasenpolyp > 1 cm vorliegt.

Die Gallenblasenentfernung erfolgt in Schlüssellochtechnik und ist im Normalfall mit einem 3-tägigen Krankenhausaufenthalt verbunden. Bei sehr ausgeprägten Entzündungen oder Verwachsungen infolge von Vor-Operationen kann ein Wechsel auf eine offene Operation notwendig werden.

Weitere Informationen

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Gallensteine, die aus der Gallenblase in den Hauptgallengang rutschen, können diesen Verstopfen, wodurch sich die Gallenflüssigkeit im Gang staut. Im Vorfeld der Operation müssen wir sicher sein, dass der Galleabfluß aus der Leber über den Hauptgallengang in den Zwölffingerdarm ungestört ist. Dies kann man sowohl im Ultraschall als auch in den Blutwerten sehen. Wir bitten Sie daher, uns zum Erstgespräch einen Ultraschallbefund von Ihrem Hausarzt mitzubringen, sofern ein solcher vorliegt.

Sollte ein kleiner Stein den Hauptgallengang verstopfen, kann dieser im Allgemeinen endoskopisch entfernt werden. Die Untersuchung ähnelt einer Magenspiegelung, allerdings wird hier mit Röntgen und Kontrastmittel gearbeitet. Oft wird nach Entfernung des Steins ein kleines Kunststoffröhrchen (Stent) in den Hauptgallengang eingelegt, das nach einigen Wochen über eine Magenspiegelung wieder entfernt werden muss.

Operationen an den Gallenwegen können aufgrund von Verengungen des Gallengangs durch eine chronische Entzündung oder einen Tumor notwendig werden. Meist wird der gestörte Galleabfluss durch eine Nahtverbindung zwischen Gallengang und Dünndarm wiederhergestellt.

Leberteilentfernungen

Leberteilentfernungen aufgrund gutartiger Erkrankungen kommen bei größeren Zysten oder gutartigen Tumoren (Adenome, fokal-noduläre Hyperplasie) in Betracht, die aufgrund ihrer Größe Oberbauchbeschwerden (Schmerzen, Druckgefühl) verursachen. Bei Zysten muss im Vorfeld durch eine Blutuntersuchung eine Bandwurm-Erkrankung ausgeschlossen werden.

Bei einfachen Zysten wird meist in Schlüssellochtechnik das Zystendach entfernt und die Flüssigkeit abgesaugt. Dabei besteht allerdings das Risiko, dass sich die Zyste nach einiger Zeit wieder mit Flüssigkeit füllt.

Ob gutartige Tumoren der Leber entfernt werden sollten, hängt von ihrer Art und Größe ab. Bei Adenomen kann ab einer gewissen Größe ein Krebsrisiko bestehen, sodass in diesen Fällen zur Operation geraten wird. Andere gutartige Lebertumoren wie die fokal-noduläre Hyperplasie entarten nicht und sollten nur entfernt werden, wenn sie aufgrund ihrer Größe Beschwerden bereiten. Je nach Lage des Tumors kann auch hier ein Eingriff in Schlüssellochtechnik durchgeführt werden.

Informationen zu Leberteilentfernungen aufgrund bösartiger Tumoren finden Sie unter dem Abschnitt: Onkologische Chirurgie.

Operationen an Magen und Speiseröhre

Operationen an Magen und Speiseröhre aufgrund gutartiger Erkrankungen sind selten geworden, da diese meist medikamentös oder endoskopisch behandelt werden können. Gelegentlich wachsen gutartige Tumoren in der Wand von Magen oder Speiseröhre und müssen dann operativ entfernt werden. Anders als bei bösartigen Tumoren ist eine Entnahme der zugehörigen Lymphknoten hier nicht erforderlich.

Informationen zu Operationen an Magen und Speiseröhre aufgrund bösartiger Tumoren finden Sie unter dem Abschnitt: Onkologische Chirurgie.