Nachsorge von Herzschrittmachern, Defibrillatoren und kardialen Resynchronisationsgeräten (CRT-Systemen)
Nach der Operation und vor Entlassung wird eine Röntgenuntersuchung der Lunge und des Herzens sowie eine Echokardiographie durchgeführt. Dies ist meist am Tag der Operation. Zusätzlich erfolgt eine Überprüfung des Herzschrittmachers bzw. ICDs mithilfe eines speziellen Programmiergerätes. Somit wird die richtige Funktion des eingesetzten Aggregates geprüft und die Einstellung individuell angepasst. Dies erfolgt noch im Malteser Waldkrankenhaus.
Patientinnen und Patienten mit Herzschrittmachern, ICDs oder CRT-Geräten müssen aber auch anschließend zu regelmäßigen Kontrolluntersuchungen. Die erste ambulante Kontrolle nach Implantation ist nach 4–6 Wochen, dann in längeren, zumeist halb- bis dreivierteljährlichen Abständen. Die Kontrollen werden in enger Absprache mit Ihrem einweisenden Arzt entweder bei ihm oder unter gewissen Voraussetzungen bei uns im Malteser Waldkrankenhaus durchgeführt. Die Patientinnen und Patienten erhalten einen Schrittmacherausweis mit der Gerätespezifikation, sodass bei Reisen oder Notfällen spezifisch behandelt werden kann.
Es besteht dabei eine enge Kooperation mit den bei uns als Belegärzten tätigen Kardiologen.
Cybersecurity: Die eingesetzten Implantate sind nur durch spezifische Programmier- oder Abfragegeräte programmierbar. Ein Einfluss von außen ist nur durch erhebliche Magnetfelder oder Stromkreise (Starkstrom) möglich. Über spezifische Verhaltensmaßnahmen nach einer Implantation wird gerätespezifisch informiert.