Aufnahme

Wenn Sie durch einen Hausarzt oder Facharzt in das Malteser Waldkrankenhaus St. Marien überwiesen wurden, ist in der Regel die stationäre Aufnahme - sie befindet sich im Erdgeschoss gleich neben dem Haupteingang - Ihre erste Anlaufstelle. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Sie bzw. Ihre Angehörigen um Auskünfte bzw. das Ausfüllen einiger Formulare bitten müssen, wobei Ihre Daten selbstverständlich dem Datenschutz unterliegen.

Bitte bringen Sie Ihren Impfnachweis zur stationären Aufnahme mit - vielen Dank!

Die Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) sowie den DRG-Entgelttarif des Malteser Waldkrankenhauses St. Marien können Sie hier einsehen.

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Öffnungszeiten

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 07.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 07.00 - 13.00 Uhr

Außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten und an Sonn- und Feiertagen jederzeit über die Notaufnahme.

Der Klinik-Koffer

Der Klinik-Koffer

Falls es Ihnen möglich ist und Sie geplant – und nicht notfallmäßig – in das Malteser Waldkrankenhaus St. Marien eingewiesen werden, würden wir es sehr begrüßen, wenn Sie folgende Unterlagen bzw. persönliche Dinge mitbringen könnten:


Unterlagen

  • Versichertenkarte
  • Einweisungsschein
  • vorhandene Befunde (z. B. Röntgenbilder, Arztbriefe)
  • Medikamentenplan bzw. Medikamente
  • Patientenausweis (z. B. Diabetiker-, Antikoagulantien-, Marcumar-, Nachsorgeausweis oder ähnliche Ausweise)
  • Allergiepass, evtl. Impfausweis (bei Verletzungen)


Persönliche Dinge

  • Schlafanzug/Nachthemd
  • Bade-/Morgenmantel
  • Bequeme Freizeitkleidung/Jogginganzug
  • Leichte (Turn-)Schuhe/Hausschuhe
  • Toilettenartikel (z. B. Zahnbürste/-pasta, Seife, Kamm/Bürste, Fön, Handtücher/Waschlappen, ...)


Bitte lassen Sie Wertgegenstände und größere Geldbeträge zu Hause. Wir haben nur begrenzte Möglichkeiten, diese Dinge für Sie in Verwahrung zu nehmen. Für den Verlust von Wertgegenständen, die in den Zimmern aufbewahrt werden, kann keine Haftung übernommen werden.

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsvollmacht

Was ist eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung erklärt, welche Behandlung Sie wünschen bzw. nicht wünschen, wenn Sie nicht mehr selbst gefragt werden können.

Die Ärzte sind rechtlich verpflichtet, den von Ihnen in der Patientenverfügung festgelegten Handlungsanweisungen zu folgen, wenn zweifelsfrei feststeht, dass Sie sich in einer darin beschriebenen Situation befinden. Ist dies nicht der Fall, benötigen die Ärzte für ihr Vorgehen ein Einverständnis mittels einer Vorsorgevollmacht. Darin können Sie eine Person Ihres Vertrauens benennen, die die erforderlichen Entscheidungen mit den Ärzten absprechen kann und in sämtlichen Maßnahmen einwilligen darf.

Haben Sie jedoch keine Vorsorgevollmacht, wird Ihr behandelnder Arzt die Einrichtung einer Betreuung beim Betreuungsgericht beantragen. Der vom Gericht bestellte Betreuer wird dann alle Entscheidungen für Sie treffen. Mit einer sogenannten Betreuungsverfügung können Sie festlegen, wer vom Gericht bestellt werden soll. Dies ist jedoch überflüssig, wenn Sie eine Vorsorgevollmacht erteilt haben.

In Deutschland ist die Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht rechtsverbindlich und gilt ohne notarielle Beglaubigung. Bei der Erstellung ist es jedoch sinnvoll und hilfreich, wenn Sie diese mit Ihrem Hausarzt besprechen.

Die Gültigkeit einer Patientenverfügung besteht so lange, bis Sie diese widerrufen. Eine jährliche Bestätigung Ihrer Entscheidung mit Datum und Unterschrift ist nicht unbedingt erforderlich, aber empfehlenswert.

Sie können Ihre eigene Patientenverfügung formlos erstellen oder eine der vielen Vorlagen benutzen.


Im Malteser Waldkrankenhaus St. Marien stehen Ihnen ebenfalls Vorlagen zur Verfügung:

Organspendeausweis

Organspendeausweis

Mit einem Organspendeausweis dokumentieren Sie schriftlich Ihre persönliche Erklärung zur Organspende im Todesfall.

Auf dem Ausweis haben Sie durch Ankreuzen mehrere Möglichkeiten der Organspende. Kreuzen Sie nur eine dieser Möglichkeiten an, damit Ihre Entscheidung unmissverständlich klar ist. Der Organspendeausweis bietet zusätzlich Platz für Anmerkungen. Dort können Sie zum Beispiel vermerken, dass Sie eine Erkrankung haben, die für die Spende von Bedeutung sein könnte oder dass im Todesfall eine bestimmte Person informiert werden soll.

Eine ärztliche Untersuchung ist nicht notwendig. Ob Organe für eine Transplantation geeignet sind, wird im Todesfall individuell entschieden. Ausschlaggebend ist nicht das Alter des Spenders, sondern der Gesundheitszustand der Organe.

Damit im Todesfall eine schnelle Entscheidung möglich ist, sollten Sie den Organspendeausweis immer mit sich führen.

Zu erhalten ist der Ausweis im Waldkrankenhaus St. Marien in der stationären Patientenaufnahme.