Entlassung

Auf den Tag der Entlassung freuen sich viele Patientinnen und Patienten. Damit bei Ihrer Entlassung aus dem Malteser Waldkrankenhaus St. Marien alles reibungslos abläuft, finden Sie hier alle notwendigen Informationen. 

Entlassungstermin

Entlassungstermin

  • Der Stationsarzt teilt Ihnen in der Regel am Aufnahmetag mit, wie lange Sie voraussichtlich in der Klinik bleiben.
  • Über den genauen Entlassungstag informieren wir Sie soweit möglich zwei Tage vor der Entlassung.
  • Wenn Ihr Gesundheitszustand dies erlaubt, ist im Ausnahmefall jedoch auch eine kurzfristige Entlassung (am selben Tag) möglich.
  • Eine Entlassung vor dem vom Stationsarzt festgelegten Termin kann nur gegen ärztlichen Rat und auf eigene Verantwortung für alle eventuell hierdurch entstehenden Risiken und Komplikationen erfolgen. Hierzu müssen Sie eine entsprechende Erklärung unterschreiben.
  • Die Entlassung erfolgt im Regelfall nach der morgendlichen Behandlung durch den Stationsarzt. Abweichungen sind im Einzelfall möglich.
  • Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Ihnen das Zimmer am Entlassungstag bis 10.00 Uhr zur Verfügung steht. Sollten Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt abgeholt werden, können Sie jederzeit in unseren Aufenthaltsräumen warten.
  • Unser Pflegepersonal organisiert gerne Transferfahrten für Sie (gegen Entgelt).
  • Gepäckwagen finden Sie im Eingangsbereich.

      
Weiterbehandlung

Weiterbehandlung

  • Am Entlassungstag übergeben wir Ihnen den Entlassungsbrief für den weiterbehandelnden Facharzt bzw. Ihren Hausarzt.
  • Wir empfehlen Ihnen, den weiterbehandelnden Arzt in der Regel bereits am Tag nach der Entlassung aufzusuchen. Nehmen Sie hierzu bitte Ihren Arztbrief mit.
  • Im Rahmen des gesetzlichen Entlassmanagements steht Ihnen das Malteser Waldkrankenhaus St. Marien gerne auch nach der Entlassung zu Fragen der Anschlussbehandlung zur Verfügung.
  • Ansprechpartner während der Kernarbeitszeiten an Wochentagen ist das Sekretariat der behandelnden Klinik, in der Sie in Behandlung waren.
  • Die Telefonnummer finden Sie auf dem Arztbrief, den Sie bei der Entlassung erhalten haben.
  • Außerhalb dieser Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen verbindet Sie unser Mitarbeiter an der Information zu Ihrem Ansprechpartner - Telefon: +49 (0)9131 822-0.

      
Medikamente

Medikamente

  • Eventuell notwendige Medikamente zur Überbrückung nach der Entlassung erhalten Sie von den Pflegekräften der Station.
  • Weitere Medikamente wird Ihnen Ihr weiterbehandelnder Arzt verschreiben.

       
Krankschreibung

Krankschreibung

  • Für Ihren Arbeitgeber erhalten Sie nach Rücksprache mit den Ärzten von den Pflegekräften der Station eine Aufenthaltsbestätigung.
  • Eine evtl. Fortschreibung der Arbeitsunfähigkeit wird von Ihrem weiterbehandelnden Arzt vorgenommen. 

       
Sonstiges

Sonstiges

  • Bitte denken Sie daran, bei Ihrer Entlassung die gesetzlich vorgeschriebene Eigenbeteiligung von Patienten an den Kosten einer stationären Krankenhausbehandlung - diese ist pro Kalenderjahr auf maximal 28 Tage beschränkt - in Höhe von 10,00 € pro Kalendertag in der Kasse, Zimmer A0.03, zu bezahlen.
    Falls Sie die Eigenbeteiligung nicht vor Ort bezahlen können, erhalten Sie nach Ihrem Aufenthalt eine Rechnung zugeschickt.
  • Auch Ihre Telefonkarten (5,00 € Pfand) sollten Sie am dafür vorgesehenen Automaten zurückgeben.